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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit GERULUS e.K., Nordstr. 6, 04838 Jesewitz (nachfolgend „GERULUS“ genannt).
1.2 Ergänzende, entgegenstehende oder widersprechende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
1.3 Kunden können keine Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Sämtliche unter www.gerulus.com angebotenen Artikel stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen ausschließlich zur Orientierung. Der Kunde kann an GERULUS eine unverbindliche Anfrage zu den gewünschten Artikeln mit Anzahl und Spezifikation senden, woraufhin GERULUS an den Kunden ein verbindliches Angebot übermittelt.
2.2 Die Angebotsbindungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von GERULUS. Nach Ablauf dieser Frist ist GERULUS nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von GERULUS innerhalb der sich jeweils aus dem Angebot ergebenden Angebotsfrist annimmt.

3. Muster, Entwürfe, Werkzeuge, Technische Angaben, Abweichungen
3.1 Muster, Farbbezeichnungen und angegebene Maße dienen ausschließlich zur Orientierung und unterliegen den branchenüblichen Abweichungen. Produkt- und produktionsbedingt kann es in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis ebenfalls zu Abweichungen kommen, die keinen Mangel darstellen, der zu Gewährleistungsansprüchen des Kunden führt.
3.2 An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich GERULUS das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Kunde darf die vorbenannten Unterlagen Dritten nur im Einvernehmen mit GERULUS zugänglich machen. Sofern GERULUS Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert hat, die der Kunde GERULUS übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird GERULUS von Dritten unter Berufung auf Schutzrechte untersagt, solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern, ist GERULUS nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, GERULUS unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit der Verletzung der Schutzrechte Dritter zusammenhängen.
3.3
In Anbetracht der Konstruktionsleistung von GERULUS bleiben Werkzeuge, Formen, sonstige Einrichtungen und Druckvorlagen das ausschließliche Eigentum von GERULUS.
3.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es auch bei Wiederholungsaufträgen produktionstechnisch bedingt zu Farbabweichungen oder geringfügigen Modelländerungen kommen kann. Diese Abweichungen stellen keinen Mängel dar, der zu Gewährleistungsansprüchen des Kunden führt.

4. Lieferbedingungen
4.1 Lieferungen erfolgen weltweit.
4.2 Teillieferungen sind gestattet.
4.3 Sofern GERULUS verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die GERULUS nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird GERULUS den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist GERULUS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird GERULUS unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn GERULUS ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder GERULUS noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder GERULUS im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist GERULUS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen, ohne Abzug, nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
6.2 Für alle anderen Kunden gilt eine Zahlung per Vorauskasse mit 3 % Skonto.
6.3 Wir behalten uns das Recht vor, auch gegen andere, mit dem Kunden zu vereinbarende Zahlungskonditionen, zu liefern.
6.4 Ist der Kunde mit einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug, hat GERULUS Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz.
6.5 Bei Zahlungsverzug werden auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist.
6.7 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist GERULUS nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von GERULUS aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich GERULUS das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat GERULUS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist GERULUS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; GERULUS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf GERULUS diese Rechte nur geltend machen, wenn GERULUS dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8. Mängelansprüche des Kunden
8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
8.2 Grundlage der Mängelhaftung von GERULUS ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind, unter Berücksichtigung der Ausführungen in Ziffer 3.1.
8.3 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist GERULUS hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von GERULUS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
8.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann GERULUS zunächst wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von GERULUS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.5 GERULUS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.6 Der Kunde hat GERULUS die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Fälle der Ersatzlieferung hat der Kunde GERULUS die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.7 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Sonstige Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet GERULUS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haftet GERULUS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GERULUS vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur 9.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
9.2.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von GERULUS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden GERULUS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit GERULUS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn GERULUS die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung
10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 9.2 Satz 1 und 9.2.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Referenzen
11.1 GERULUS ist berechtigt, die an den Kunden gelieferten Produkte als Referenzartikel oder Muster im normalen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Dies erfasst insbesondere die Abbildung auf der Website von GERULUS, die Abbildung in Werbebroschüren und in den sozialen Netzwerken von GERULUS.
11.2 Wenn der Kunde mit der Verwendung als Referenzartikel nicht einverstanden ist, ist dieser berechtigt dem zu widersprechen.

12. Verpackungsverordnung / Grüner Punkt
GERULUS geht davon aus, dass die von GERULUS gelieferten Produkte als Werbeartikel verwendet werden, die nicht unter die jeweils aktuelle Verpackungsverordnung fallen. Sollte der Kunde die Produkte von GERULUS andersweitig verwenden, muß der Kunde GERULUS schriftlich damit beauftragen, die Abrechnung gegenüber dem Dualen System Deutschland vorzunehmen. Die Kosten der Abrechnung werden, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR, dem Kunden berechnet.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen GERULUS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Leipzig.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. GERULUS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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